Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation November 2025

Einheitlicher Zahlungsempfänger in Thüringen ab Oktober 2025 verbindlich

Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.

Für Zahlungen an Finanzämter in Thüringen lautet der Empfänger künftig „Freistaat Thüringen“.

Die bisherige Praxis, den Namen einzelner Behörden wie z.B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu verwenden, entfällt vollständig.

Bitte prüfen Sie daher Ihre Überweisungs- oder Daueraufträge und passen Sie die Empfängerangaben entsprechend an, um Verzögerungen bei der Zahlungszuordnung zu vermeiden.

 
 

Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az. XI R 15/23) entschieden, dass E-Mails mit steuerlichem Bezug als „Handels- und Geschäftsbriefe“ gelten und daher den Außenprüfern des Finanzamts vorzulegen sind.

Damit stellt der BFH klar, dass auch elektronische Korrespondenz unter die Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) fällt. Eine Verpflichtung zur Erstellung eines gesonderten Gesamtjournals über sämtliche E-Mail-Korrespondenz besteht allerdings nicht. 

Darüber hinaus bestätigt der BFH, dass digitale Unterlagen über Konzernverrechnungspreise in den Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO fallen.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation November 2025

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das sogenannte Kassengesetz mit seinen umfangreichen Pflichten einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Ziel war es, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren. Eine Befragung der IHK hat gezeigt, dass die Regelungen zur Kassenführung viele Unternehmen weiterhin stark belasten.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2025

Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als feste und weit verbreitete Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter zu stärken. Bereits im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener und neue tarifliche Form der Betriebsrente (Sozialpartnermodell) eingeführt.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2025

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick: