Monatsinformation Oktober 2024
Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat angekündigt, dass ab November 2024 eine stufenweise Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ohne Antragstellung erfolgen wird.
Die Vergabe erfolgt entweder über das ELSTER-Benutzerkonto oder durch eine öffentliche Mitteilung. Im Rahmen des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wird die W-IdNr. auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer betrachtet.
Es ist eine Rechtsverordnung, die eine Zustimmung erfordert, weshalb der Bundesrat noch einbezogen werden muss. Für diesen Zweck wäre eine Sitzung des Bundesrats am 27.11.2024 der frühestmögliche Zeitpunkt.
Steuerberatungskosten sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen
Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Steuerberatungskosten, die bei der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind und mindern somit den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Das entschied das Hessische Finanzgericht.
Als einkünftebezogene Steuerberatungskosten gewinnmindernd zu berücksichtigen seien die geltend gemachten Aufwendungen gemäß der vorgelegten Rechnung des Steuerberaters nebst anteiligen Auslagen sowie Gebühren für die Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, § 25 Abs. 1 StBVV) dargestellt.
Da das „auslösende Moment“ für die Entstehung der streitgegenständlichen Steuerberatungskosten war, sei der Veräußerungsvorgang die Ursache dafür gewesen.
Gegen die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts wurde Revision eingelegt, welche beim Bundesfinanzhof offen ist.
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Wir beraten Sie gerne.
Dietrich Wingert und Stefan Wingert
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