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Monatsinformation Dezember 2024

Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2025

Die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Außerdem wurde der Referentenentwurf veröffentlicht, der die Sozialversicherungsentgeltverordnung ändert und die neuen Sachbezugswerte für 2025 bestimmt. Beide Verordnungen brauchen noch eine endgültige Annahme durch den Bundesrat in der Sitzung am 22.11.2024, aber es ist nicht zu erwarten, dass sie geändert werden.

Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nun bundesweit einheitlich 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 9.900 Euro monatlich bzw. 118.800 Euro jährlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.

Bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze handelt es sich um die Entgeltgrenze, die es Arbeitnehmern ermöglicht, sich freiwillig oder privat krankenversichern zu lassen, wenn sie diese Grenze überschreiten. Bereits seit dem Jahr 2003 gibt es eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für bestimmte privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren und bei einer privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, da sie die Jahresarbeitsentgelt- grenze überschritten hatten.

Für das Jahr 2025 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 73.800 Euro und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 66.150 Euro.

Die Bezugsgröße ist für verschiedene Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung. Die Bezugsgröße beeinflusst den Mindestbetrag für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, den Anspruch auf Familienversicherung und der Beitragsabrechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen. Ab 01.01.2025 gilt nur noch eine bundeseinheitliche Bezugsgröße von 3.745 Euro monatlich bzw. 44.940 Euro jährlich.

 

Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks – Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Als Einräumung eines Darlehens, das zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) kann die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede angesehen werden. Dies gilt auch wenn die Vertragsparteien ausdrücklich eine Verzinsung ausgeschlossen haben. So entscheid das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht.

                                                                 

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Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation August 2025

Berufliche Weiterbildungen lohnen sich nicht nur fachlich - sie können auch steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums gelten alle weiteren Bildungsmaßahmen als Fort- oder Weiterbildungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Absetzbar sind Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder auf eine künftige berufliche Tätigkeit vorbereiten. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterricht online oder in Präsenz erfolgt.
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Monatsinformation August 2025

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Unternehmen können Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 % steuerlich abschreiben. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die in diesem und in den nächsten beiden Jahren getätigt werden. Der Beginn der Anwendung ist rückwirkend zum 01.07.2025 vorgesehen.
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Monatsinformation Juli 2025

Mehrere Bundesländer warnen vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden, die per Post verschickt werden. Kriminelle fordern darin unter dem Vorwand angeblicher Steuernachzahlungen zur Überweisung hoher Geldbeträge auf. Die gefälschten Bescheide sehen auf den ersten Blick offiziellen Steuerbescheiden ähnlich. In ihnen werden Empfänger angefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen - per Überweisung auf ein betrügerisches Konto.