Monatsinformation Februar 2025
Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr – Bruttolohnerhöhung aber unschädlich
Zu Beginn des Jahres finden in vielen Unternehmen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche statt. Obwohl die Inflationsausgleichsprämie (IAP) nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden kann, besteht weiterhin Spielraum für Lohnerhöungen. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt, dass der Bruttoarbeitslohn so angepasst werden kann, dass Beschäftigte nicht schelchter dastehen als in den letzten 24 Monaten. Lohnerhöhungen sind unbedenklich, wenn sie nach der Inflationsausgleichsprämie auf einer separaten Vereinbarung oder einer neuen Entscheidung des Arbeitsgebers beruhen. Es spielt keine Rolle, ob die Erhöhungen während oder unmittelbar nach der IAP erfolgen. Auch eine dauerhafte Lohnerhöhung in Kombination mit der Inflationsausgleichsprämie hat keine negativen Auswirkungen auf die Steuerfreiheit.
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen für beruflich genutzte Fahrzeuge nicht mehr im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten abgezogen werden können. Stattdessen müssen sie über die Laufzeit des Leasingsvertrags verteilt werden. Diese Entscheidung ändert die bisherige Praxis, bei der solche Zahlungen sofort im Zahlungsjahr abgezogen werden konnten.
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Dietrich Wingert und Stefan Wingert
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