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Monatsinformation Juli 2025

Mindestlohn steigt in zwei Stufen bis 2027

Die Mindestlohn-Kommission hat am 27. Juni 2025 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Anhebung erfolgt in zwei Schritten:

  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 € pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2027: 14,60 € pro Stunde

Damit steigt der Mindestlohn deutlich gegenüber dem aktuellen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche bedeutet das:

  • Ab Januar 2026: rund 190 € brutto mehr im Monat
  • Ab Januar 2027: rund 310 € brutto mehr im Monat

Auf das Jahr gerechnet ergibt sich durch die Erhöhung ein Zuwachs von insgesamt etwa 3.700 € brutto.

Von dieser Erhöhung profitieren etwa 6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. 

 

 

Minijobber dürfen vorübergehend mehr verdienen

Für Minijobber gibt es eine wichtige Ausnahmeregelung.

Bei unvorhersehbarem, erhöhtem Arbeitsaufwand dürfen Minijobber vorübergehend mehr als die reguläre Verdienstgrenze verdienen – bis zum Doppelten und das bleibt trotzdem steuerfrei für Arbeitnehmer.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt derzeit bei 556 €.

In Ausnahmefällen wie z.B. bei kurzfristigen Krankheitsvertretungen dürfen Minijobber im Monat bis zu 1.112 € verdienen, ohne dass die Geltung für ein Minijob verloren geht.

Die Verdopplung des Monatsverdienstes darf höchstens in zwei Kalendermonaten pro Jahr erfolgen. Wird in mehr als zwei Monaten im Jahr das Doppelte verdient, gilt es nicht mehr als ein Minijob, sondern als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

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Monatsinformation August 2025

Berufliche Weiterbildungen lohnen sich nicht nur fachlich - sie können auch steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums gelten alle weiteren Bildungsmaßahmen als Fort- oder Weiterbildungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Absetzbar sind Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder auf eine künftige berufliche Tätigkeit vorbereiten. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterricht online oder in Präsenz erfolgt.
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Monatsinformation August 2025

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Unternehmen können Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 % steuerlich abschreiben. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die in diesem und in den nächsten beiden Jahren getätigt werden. Der Beginn der Anwendung ist rückwirkend zum 01.07.2025 vorgesehen.
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Monatsinformation Juli 2025

Mehrere Bundesländer warnen vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden, die per Post verschickt werden. Kriminelle fordern darin unter dem Vorwand angeblicher Steuernachzahlungen zur Überweisung hoher Geldbeträge auf. Die gefälschten Bescheide sehen auf den ersten Blick offiziellen Steuerbescheiden ähnlich. In ihnen werden Empfänger angefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen - per Überweisung auf ein betrügerisches Konto.