Antragszeitraum Kurzarbeitergeld
Liebe Mandanten,
bitte beantragen Sie das Kurzarbeitergeld präventiv für einen Zeitraum von vollen 12 Monaten.
Damit ersparen Sie sich eine nochmalige Neubeantragung. Sollten Sie die vollen 12 Monate nicht ausschöpfen müssen – was wir alle hoffen – stellt dies kein Problem dar.
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Monatsinformation Oktober 2025
Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick:
Monatsinformation September 2025
Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann von einer Steuerermäßigung profitieren: Bis zu 40.000 € können über drei Jahre hinweg direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Monatsinformation September 2025
Aktuell unterliegen sowohl die Grundvergütung für Überstunden als auch die darauf gewährten Zuschläge den üblichen Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung jedoch eine steuerliche Entlastung. Künftig sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollarbeitszeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.