
Geplante Steuerreform 2025: Das steckt im neuen Koalitionsvertrag - Entlastungen, Investitionsanreize & neue Altersvorsorge
Mehr Investitionen durch Steuererleichterungen
Ein sogenannter „Investitions-Booster“ soll Unternehmen in den Jahren 2025 bis 2027 mit einer degressiven Abschreibung von 30% auf Ausrüstungsinvestitionen anregen.
Körperschaftssteuer sinkt ab 2028
Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftssteuer schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt werden, was in fünf Jahresschritten erfolgen soll. Personengesellschaften sollen auch profitieren, denn das Optionsmodel (§ 1a KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) werden verbessert. Zusätzlich wird geprüft, ob neue Unternehmen ab 2027 unabhängig von der Rechtsform von der Körperschaftssteuer profitieren können.
Entlastung für Familien & Alleinerziehende
Die Entlastung durch Kinderfreibetrag und Kindergeld soll gerechter werden. Wenn der Kinderfreibetrag steigt, soll auch das Kindergeld automatisch angepasst werden.
Alleinerziehende können mit einer Verbesserung des Entlastungsbetrags rechnen.
Mehrarbeit und längeres Arbeiten sollen sich lohnen
Prämien für die Ausweitung von Teilzeit auf Vollzeit sollen steuerlich begünstigt.
Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen. Einschränkungen sollen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden.
Entlastung für Pendler
Dauerhaft günstiger Essen gehen
Mehr Gemeinnützigkeit, weniger Steuer
Frühstart-Rente: Altersvorsorge beginnt bei den Jüngsten
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Dietrich Wingert und Stefan Wingert
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