Die Steuerkanzlei Stefan Wingert Steuerberater erstellt Ihren Jahresabschluss stets ordnungsgemäß, vollständig und nachprüfbar.
Die Steuerkanzlei Stefan Wingert Steuerberater erstellt Ihren Jahresabschluss stets ordnungsgemäß, vollständig und nachprüfbar. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Besprechung und verständliche Vermittlung der Ergebnisse. Denn ein Jahresabschluss ist nicht nur ein Zahlenwerk, sondern ein wichtiges Instrument, um Klarheit über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zu gewinnen.
Die Anforderungen an einen gesetzeskonformen Jahresabschluss steigen stetig. Bei seiner Erstellung kommt es auf aktuelles Wissen und Präzision an, denn nicht nur handels- und steuerrechtliche Vorschriften sind zu beachten. Das Team der Kanzlei Steuerkanzlei Stefan Wingert beherrscht alle Standards der Rechnungslegung und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung „aus dem Effeff“ und bildet sich kontinuierlich weiter.
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss bspw. für Ihr Unternehmen in Mühlhausen, im Eichsfeld, im Unstrut-Hainich-Kreis und im Wartburgkreis.
Neben der Erfüllung gesetzlicher Pflichten dient der Jahresabschluss vor allem als Basis Ihrer Planung. Er ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen oft das wichtigste Instrument zur Kontrolle des wirtschaftlichen Erfolgs und zur Entscheidung über zukünftige Investitionen.
Welche Bestandteile enthält der Jahresabschluss, gemäß gesetzlicher Anforderungen, den wir für Sie erstellen?
Ein von der Steuerkanzlei Stefan Wingert Steuerberater erstellter Jahresabschluss enthält:
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
(Handelsbilanz mit ggf. abgeleiteter Steuerbilanz) - Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
- Erstellung des Anhangs für Kapitalgesellschaften (Hinweis: Angabepflichten bestehen teils auch für Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG)
- Betriebliche Steuererklärungen, insbesondere
Körperschaftsteuererklärungen
Gewerbesteuererklärungen
Umsatzsteuererklärungen
Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
Welche besonderen Bilanzanlässe fertigen wir für Sie?
Neben den regulären Jahresabschlüssen erstellen wir auch Bilanzen für besondere Anlässe, zum Beispiel:
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen (z. B.: Mitunternehmerschaften)
- Eröffnungs- und Schlussbilanzen
- Zwischenbilanzen (z. B.: bei Gesellschafterein- und -austritt)
- Auseinandersetzungsbilanzen (z. B. bei Beendigung einer Gesellschaft)
- Liquidationsbilanzen
Welche Informationen und Zusatzdienstleistungen erbringen wir für Sie im Kontext eines Jahresabschlusses?
Die Steuerkanzlei Stefan Wingert bietet Ihnen diese Zusatzinformationen, die über die Kennzahlen Ihres Unternehmens hinausgehen. Sie ermöglichen zusätzliche Ein- und Ausblicke, die die Transparenz der Finanzberichterstattung noch verbessern und das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken:
- Erweiterungen des Jahresabschlusses, wie:
- freiwillig erweiterter Anhang
- Lagebericht
- Erstellungsbericht
- grafische Aufbereitung (Controlling Report)
- Branchenvergleich
- Bilanzpräsentation
- Plausibilitätsbeurteilung
- Veröffentlichung im elektronischen Handelsregister
- Elektronische Übermittlung an Banken (DFin – Digitaler Finanzbericht)
- Beratung/Analyse zu Tantiemen und Gewinnverwendung
Wichtig zu wissen - Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses!
Jeder Kaufmann ist nach dem Handelsrecht (HGB) verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, aus dem seine Vermögenssituation für Dritte ersichtlich wird.
Der Jahresabschluss bildet zugleich die Basis für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns.
Gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte, die handelsrechtlich nicht als Kaufmann gelten, sind nur bei Überschreiten bestimmter Umsatz-, Gewinn- oder Wertgrenzen zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Bei Unterschreitung der Wertgrenzen besteht die Pflicht, eine vereinfachte Gewinnermittlung zum Zweck der Besteuerung zu erstellen.
Freiberufler sind nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Ausschließlich für steuerliche Zwecke besteht für Freiberufler die Pflicht zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme der laufenden Buchhaltung und/oder der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch uns haben, stehen wir Ihnen für ein erstes informatives Gespräch gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich erhalten Sie vorab Informationen zu den entstehenden Kosten.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.