Kurzarbeit – Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Juli 2021
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben ab dem 1. Juli 2021 nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Aktuell beträgt die Erstattung noch 100%.
Wird Kurzarbeit nach dem 1. Juli 2021 erstmalig beantragt werden keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
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