""

Monatsinformation Dezember 2024

Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Die Kosten für die Kinderbetreuung können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt werden, der diese Ausgaben getragen hat. Im Falle des paritätischen Wechselmodells steht auch die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Elternteil nicht im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird im Rahmen der Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat.

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen!

Der Bundesfinanzhof stellte dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob § 237 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da bei der Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat für die Zinsberechnung verwendet wird.

Entsprechend dem Zinssatz von 6 % pro Jahr sollte ein Steuerzahler im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens Zinsen in Höhe von mehr als 12.500 Euro zahlen. Wenn die Behörde und der Steuerzahler über einen Sachverhalt uneins sind und der Vollzug des Steuerbescheids durch ein Gericht bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt wird, dürfen Finanzämter diese Zinsen zwar grundsätzlich erheben. Aber der Steuerzahler widersetzte sich der Höhe des Zinssatzes.

Bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen bleiben 6 % Zinsen pro Jahr auch nach der Zinsanpassung anwendbar. Es ist jedoch möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung bald umkehrt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zinshöhe 2021 als zu hoch beurteilt hat, hat der Gesetzgeber diesen Wert für Steuernachzahlungen und -erstattungen bereits auf 1,8 % angepasst.

                                                                 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

""

Monatsinformation August 2025

Berufliche Weiterbildungen lohnen sich nicht nur fachlich - sie können auch steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums gelten alle weiteren Bildungsmaßahmen als Fort- oder Weiterbildungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Absetzbar sind Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder auf eine künftige berufliche Tätigkeit vorbereiten. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterricht online oder in Präsenz erfolgt.
""

Monatsinformation August 2025

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Unternehmen können Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 % steuerlich abschreiben. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die in diesem und in den nächsten beiden Jahren getätigt werden. Der Beginn der Anwendung ist rückwirkend zum 01.07.2025 vorgesehen.
""

Monatsinformation Juli 2025

Mehrere Bundesländer warnen vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden, die per Post verschickt werden. Kriminelle fordern darin unter dem Vorwand angeblicher Steuernachzahlungen zur Überweisung hoher Geldbeträge auf. Die gefälschten Bescheide sehen auf den ersten Blick offiziellen Steuerbescheiden ähnlich. In ihnen werden Empfänger angefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen - per Überweisung auf ein betrügerisches Konto.