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Monatsinformation November 2024

Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung

Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Die Verordnung enthält insgesamt 32 Rechtsänderungen, die einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von etwa 420 Mio. Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesministerien.

Das Bundesministerium der Justiz koordinierte und stellte die Vorschläge zusammen. Zu den Einzelmaßnahmen gehören die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie die weiteren Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigungen. Die Verordnung zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

 

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

Wenn der Arbeitnehmer eine andere längere Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht, kann eine Straßenverbindung als verkehrsgünstiger angesehen werden als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erste Arbeitsstätte. Wenn ihre Vorteilhaftigkeit so offensichtlich ist, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Straßenstrecke entschieden hätte, ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung „offensichtlich“ verkehrsgünstiger. In diesem Sinne genügt es nicht, dass die Umwegstrecke unter extremen Staubedingungen auch einmal verkehrsgünstiger und schneller sein kann. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

                                                                 

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Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann von einer Steuerermäßigung profitieren: Bis zu 40.000 € können über drei Jahre hinweg direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Aktuell unterliegen sowohl die Grundvergütung für Überstunden als auch die darauf gewährten Zuschläge den üblichen Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung jedoch eine steuerliche Entlastung. Künftig sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollarbeitszeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.