Monatsinformation Oktober 2024
Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen
Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen. Es ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro anzuheben.
Der Grund für die Notwendigkeit der Erhöhung liegt darin, dass die Leistungen im Sozialrecht zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht vorhergesagt.
Im Bundestag wird der Regierungsentwurf derzeit erörtert und wird in naher Zukunft beschlossen.
Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen
Wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird, muss der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, den Vorsteuerabzug berichtigen. Das Sächsische Finanzgericht hat dies beschlossen.
Wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre, hätte der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs dem Betrag entsprechen müssen, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre.
Der Bundesfinanzhof hat die Revision eingereicht. Ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG angesehen werden kann und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann erforderlich ist, wenn ihm auch die Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde, muss dieser jetzt klären.
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Wir beraten Sie gerne.
Dietrich Wingert und Stefan Wingert
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