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Monatsinformation Oktober 2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen. Es ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro anzuheben.

Der Grund für die Notwendigkeit der Erhöhung liegt darin, dass die Leistungen im Sozialrecht zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht vorhergesagt.

Im Bundestag wird der Regierungsentwurf derzeit erörtert und wird in naher Zukunft beschlossen.

 

Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird, muss der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, den Vorsteuerabzug berichtigen. Das Sächsische Finanzgericht hat dies beschlossen.

Wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre, hätte der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs dem Betrag entsprechen müssen, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre.

Der Bundesfinanzhof hat die Revision eingereicht. Ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG angesehen werden kann und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann erforderlich ist, wenn ihm auch die Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde, muss dieser jetzt klären.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation Oktober 2025

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick:
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Monatsinformation September 2025

Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann von einer Steuerermäßigung profitieren: Bis zu 40.000 € können über drei Jahre hinweg direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Monatsinformation September 2025

Aktuell unterliegen sowohl die Grundvergütung für Überstunden als auch die darauf gewährten Zuschläge den üblichen Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung jedoch eine steuerliche Entlastung. Künftig sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollarbeitszeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.