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Monatsinformation Oktober 2025

Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen 

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick:

1. Entfernungspauschale

  • Ab dem 01.01.2026 wird die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben (bisher ab dem 21. Kilometer).

2. Mobilitätsprämie 

  • Mit der Aufhebung der zeitlichen Befristung der Mobilitätsprämie sollen Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie erhalten.

3. Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

  • Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen Abgabe von Getränken) wird ab 01.01.2026 von 19 % auf 7 % gesenkt.

4. Steuerliche Entlastung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

  • Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird auf 50.000 € erhöht. Damit sollen Geschäftsbetriebe, die geringe Umsätze erwirtschaften, von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreien.

5. Förderung des Ehrenamts

  • Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 € erhöht (bisher 3.000 €).
  • Ehrenamtspauschale steigt auf 960 € (bisher 840 €).
  • Die Haftungsfreistellung für ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen gilt künftig bei Vergütungen bis 3.300 € jährlich.

6. Körperschaften

  • Keine Sphärenzuordnung mehr nötig für Körperschaften mit Einnahmen bis 50.000 €. Es müssen keine Abgrenzung und Aufteilung vorgenommen werden, ob die Einnahmen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einem Zweckbetrieb zuzuordnen sind.
  • Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für steuerbegünstigte Körperschaften mit Einnahmen bis 100.000 € jährlich.
 
7. Gemeinnützigkeit von E-Sport
 
  • E-Sport wir als gemeinnützig anerkannt und damit steuerlich begünstigt.
 
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

 

Wir beraten Sie gerne.

Stefan Wingert

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