Kurzarbeit – Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Juli 2021

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben ab dem 1. Juli 2021 nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Aktuell beträgt die Erstattung noch 100%.

Wird Kurzarbeit nach dem 1. Juli 2021 erstmalig beantragt werden keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Weitere News

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Monatsinformation August 2025

Berufliche Weiterbildungen lohnen sich nicht nur fachlich - sie können auch steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums gelten alle weiteren Bildungsmaßahmen als Fort- oder Weiterbildungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Absetzbar sind Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder auf eine künftige berufliche Tätigkeit vorbereiten. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterricht online oder in Präsenz erfolgt.
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Monatsinformation August 2025

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Unternehmen können Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 % steuerlich abschreiben. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die in diesem und in den nächsten beiden Jahren getätigt werden. Der Beginn der Anwendung ist rückwirkend zum 01.07.2025 vorgesehen.
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Monatsinformation Juli 2025

Mehrere Bundesländer warnen vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden, die per Post verschickt werden. Kriminelle fordern darin unter dem Vorwand angeblicher Steuernachzahlungen zur Überweisung hoher Geldbeträge auf. Die gefälschten Bescheide sehen auf den ersten Blick offiziellen Steuerbescheiden ähnlich. In ihnen werden Empfänger angefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen - per Überweisung auf ein betrügerisches Konto.