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Monatsinformation Juni 2023

Guten Tag,
ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner veräußert, kann dann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterliegen? Diese Frage hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

Außerdem entschied der Bundesfinanzhof, dass die Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.

Im Verfahrensrecht ist viel in Bewegung! Mit dem DAC 7-Umsetzungsgesetz wird im zweiten Teil das Ziel verfolgt, Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts, d. h. die Betriebsprüfung, zu modernisieren und zu beschleunigen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

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Monatsinformation August 2025

Berufliche Weiterbildungen lohnen sich nicht nur fachlich - sie können auch steuerlich geltend gemacht werden. Nach Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums gelten alle weiteren Bildungsmaßahmen als Fort- oder Weiterbildungen und sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Absetzbar sind Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen oder auf eine künftige berufliche Tätigkeit vorbereiten. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterricht online oder in Präsenz erfolgt.
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Monatsinformation August 2025

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland einstimmig zugestimmt. Unternehmen können Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv mit bis zu 30 % steuerlich abschreiben. Diese Regelung gilt für Anschaffungen, die in diesem und in den nächsten beiden Jahren getätigt werden. Der Beginn der Anwendung ist rückwirkend zum 01.07.2025 vorgesehen.
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Monatsinformation Juli 2025

Mehrere Bundesländer warnen vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden, die per Post verschickt werden. Kriminelle fordern darin unter dem Vorwand angeblicher Steuernachzahlungen zur Überweisung hoher Geldbeträge auf. Die gefälschten Bescheide sehen auf den ersten Blick offiziellen Steuerbescheiden ähnlich. In ihnen werden Empfänger angefordert, kurzfristig Einkommensteuer nachzuzahlen - per Überweisung auf ein betrügerisches Konto.