Monatsinformation Januar 2025
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zuwenden.
Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Die Auszahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen flexibel über den gesamten Zeitraum gestaltet werden. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit genügt es, wenn der Arbeitgeber bei der Gewährung deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit Preissteigerungen stehen (bspw. durch einen entsprechenden Hinweis auf der Lohnabrechnung).
Details besprechen wir gern mit Ihnen.
Im neuen Jahr gibt es einige steuerliche Neuerungen, die besonders für Familien, Alleinerziehende und Unternehmer relevant sind. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung 2025 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Außerdem wurde der Referentenentwurf veröffentlicht, der die Sozialversicherungsentgeltverordnung ändert und die neuen Sachbezugswerte 2025 bestimmt.
Die Kosten für die Kinderbetreuung können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt werden, der diese Ausgaben getragen hat. Im Falle des paritätischen Wechselmodells steht auch die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Elternteil nicht im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
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