Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro beschlossen

Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zuwenden.

Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Die Auszahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen flexibel über den gesamten Zeitraum gestaltet werden. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit genügt es, wenn der Arbeitgeber bei der Gewährung deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit Preissteigerungen stehen (bspw. durch einen entsprechenden Hinweis auf der Lohnabrechnung).

Details besprechen wir gern mit Ihnen.

Weitere News

Allgemein
BnSdl

Monatsinformation Januar 2024

Guten Tag, zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an. Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.

Weiterlesen »
Allgemein
BnSdl

Monatsinformation Dezember 2023

Guten Tag, das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich …

Weiterlesen »
Allgemein
BnSdl

Monatsinformation November 2023

Guten Tag, der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden…

Weiterlesen »