Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro beschlossen

Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zuwenden.

Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Die Auszahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen flexibel über den gesamten Zeitraum gestaltet werden. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit genügt es, wenn der Arbeitgeber bei der Gewährung deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit Preissteigerungen stehen (bspw. durch einen entsprechenden Hinweis auf der Lohnabrechnung).

Details besprechen wir gern mit Ihnen.

Weitere News

Allgemein
BnSdl

Monatsinformation Juni 2023 05.04.23

Guten Tag, ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wenn der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung…

Weiterlesen »
Allgemein
BnSdl

Monatsinformation April 2023

Guten Tag, Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundes-finanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs…

Weiterlesen »
Allgemein
BnSdl

Röblinglauf 2023 – Wir trainieren zusammen

Guten Tag, Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundes-finanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist nach einem weiteren Urteil des Bundesfinanzhofs…

Weiterlesen »