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Monatsinformation November 2024

Entwurf einer Bürokratieentlastungsverordnung

Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Die Verordnung enthält insgesamt 32 Rechtsänderungen, die einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von etwa 420 Mio. Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesministerien.

Das Bundesministerium der Justiz koordinierte und stellte die Vorschläge zusammen. Zu den Einzelmaßnahmen gehören die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie die weiteren Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigungen. Die Verordnung zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

 

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

Wenn der Arbeitnehmer eine andere längere Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht, kann eine Straßenverbindung als verkehrsgünstiger angesehen werden als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erste Arbeitsstätte. Wenn ihre Vorteilhaftigkeit so offensichtlich ist, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Straßenstrecke entschieden hätte, ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung „offensichtlich“ verkehrsgünstiger. In diesem Sinne genügt es nicht, dass die Umwegstrecke unter extremen Staubedingungen auch einmal verkehrsgünstiger und schneller sein kann. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.

                                                                 

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Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
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Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.