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Monatsinformation Februar 2026

Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2026 gestiegen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen:

  • 2. Ausbildungsjahr: + 18 %
  • 3. Ausbildungsjahr: + 35 %
  • 4. Ausbildungsjahr: + 40 %

Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Mindestausbildungsvergütungen wie folgt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 724 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 854 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 977 €
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.014 €

Diese neuen Mindestvergütungen gelten für alle Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsverhältnis im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 beginnt.

Hinweis: Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung nicht betroffen.

 
 

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Stefan Wingert

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