Monatsinformation Februar 2026
Energiepreise: Entlastungen für alle
Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.
Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen
Künftig werden auch Kleinkredite bis zu 200 €, zins- und gebührenfreie Darlehen, Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten sowie sogenannte „Buy now, pay later“ – Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen. Kreditinstitute sind damit unter anderem verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (Bonität) der Verbraucher strenger zu prüfen. Ziel der Neuregelung ist ein verbesserter Schutz vor Überschuldung. Grundlage hierfür ist die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 20. November 2025 in Kraft getreten ist.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert
Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 auf den Weg gebracht. Der Bundestag beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf am 4. Dezember 2025. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 wurde der Gesetzentwurf beschlossen.
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Stefan Wingert
Weitere News
Monatsinformation Februar 2026
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
Monatsinformation Januar 2026
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.
Monatsinformation Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 ändern sich die monatlichen und kalendertäglichen Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Unterkunft und Verpflegung. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der "Sechzehnten Verordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" festgelegt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Sachbezugswerte gelten bundesweit und sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2026 anzuwenden.