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Monatsinformation November 2025

Kassengesetz – Befragung macht bürokratische Lasten deutlich

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das sogenannte Kassengesetz mit seinen umfangreichen Pflichten einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Ziel war es, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren.

Eine Befragung der IHK hat gezeigt, dass die Regelungen zur Kassenführung viele Unternehmen weiterhin stark belasten. Zu den häufigsten Kritikpunkten zählen:

  • Hohe Kosten für die Nachrüstung der Kassensysteme,
  • erheblicher Mehraufwand durch die verpflichtende Belegausgabe,
  • sowie unangekündigte Kontrollen, die den Betriebsablauf erschweren.

Zwar sollen die verschärften Vorgaben Kassenbetrug verhindern, doch die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen ist ungewiss. Zudem wird die Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen und bürokratischem Aufwand zunehmend in Frage gestellt. 

 
 

Steuerhinterziehungsbekämpfung: Datenpaket-Auswertung zu Krypto-Geschäften

Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Werten im Privatvermögen (z.B. Bitcoin oder Ether) sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Diese Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Auch Einkünfte aus Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Krypto-Werten im Privatvermögen unterliegen der Besteuerung und sind entsprechend zu erklären. 

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat seine Maßnahmen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung im Bereich Kryptowährungen weiter verschärft. Grundlage ist ein zweites umfangreiches Datenpaket mit Informationen über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet, das dem LBF NRW derzeit zur Auswertung vorliegt.

Nach der Aufbereitung sollen die Daten bundesweit an die zuständigen Finanzbehörden verteilt werden, um eine gezielte steuerliche Überprüfung zu ermöglichen. 

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Stefan Wingert

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Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.
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Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als feste und weit verbreitete Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter zu stärken. Bereits im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener und neue tarifliche Form der Betriebsrente (Sozialpartnermodell) eingeführt.
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Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick: