
Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro beschlossen
Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zuwenden.
Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet…