Aktuelles

Kurzarbeitergeld beantragen

Liebe Mandanten,

da die Online Beantragung von Kurzarbeitergeld aktuell technische Probleme bereitet, können Sie sich hier den Antrag auf Kurzarbeitergeld im .pdf Format herunterladen.

Bitte achten Sie darauf mit ihren Mitarbeitern eine kurze schriftliche Vereinbarung zu schließen, in der sie ihre betroffenen Mitarbeiter über die anstehende Kurzarbeit informieren. Diese Vereinbarung ist von den Mitarbeitern zu unterschreiben und dieses Dokument dem Antrag auf Kurzarbeitergeld beizufügen (siehe Punkt 6 auf der 2. Seite). Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben.

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Antragszeitraum Kurzarbeitergeld

Liebe Mandanten,

bitte beantragen Sie das Kurzarbeitergeld präventiv für einen Zeitraum von vollen 12 Monaten.

Damit ersparen Sie sich eine nochmalige Neubeantragung. Sollten Sie die vollen 12 Monate nicht ausschöpfen müssen – was wir alle hoffen – stellt dies kein Problem dar.

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Fachberatung in der Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge erfordert individuelle Beratung, abhängig von der Rechtsform und Beteiligten. Wir bieten umfassende Unterstützung, einschließlich steuerlicher Planung, Unternehmensbewertung und Fördermöglichkeiten, um Ihre erfolgreiche Übergabe zu gewährleisten.

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Neuregelung der Erbschaftsteuer

Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen.

Auch in Zukunft wird es grundsätzlich die Möglichkeit geben bei der Übertragung von Betrieben durch Erbschaft oder Schenkung das begünstigte Vermögen zu 85% (fünf Jahre Behaltefrist) oder ggf. sogar zu 100% (sieben Jahre Behaltefrist) von der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu befreien.

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