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Monatsinformation Juli 2023

Guten Tag,
der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ der gesetz-
lichen Neuregelung im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung auszu-legen sind.

Mit einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass der Vermieter einer Ferienwohnung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen erbringt.

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich zur Anzeige der Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebstätte und zur Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet. Das Bundesfinanzministerium hat nun verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuer-
lichen Erfassung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wird die gesetz-
liche Pflegeversicherung in zwei Schritten reformiert: Zum 01.07.2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01.01.2025 nochmals spürbar angehoben.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.
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Monatsinformation Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ändern sich die monatlichen und kalendertäglichen Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Unterkunft und Verpflegung. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der "Sechzehnten Verordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" festgelegt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Sachbezugswerte gelten bundesweit und sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2026 anzuwenden.
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Monatsinformation Dezember 2025

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht gewährt werden kann, wenn ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und anschließend durch ein neues Einfamilienhaus ersetzt wird. Die steuerliche Förderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen und somit eine echte Erweiterung des Wohnungsbestands erfolgt.