Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen. Es ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro anzuheben.

Der Grund für die Notwendigkeit der Erhöhung liegt darin, dass die Leistungen im Sozialrecht zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht vorhergesagt.

Im Bundestag wird der Regierungsentwurf derzeit erörtert und wird in naher Zukunft beschlossen.

 

Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird, muss der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, den Vorsteuerabzug berichtigen. Das Sächsische Finanzgericht hat dies beschlossen.

Wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre, hätte der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs dem Betrag entsprechen müssen, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre.

Der Bundesfinanzhof hat die Revision eingereicht. Ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG angesehen werden kann und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann erforderlich ist, wenn ihm auch die Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde, muss dieser jetzt klären.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation November 2025

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das sogenannte Kassengesetz mit seinen umfangreichen Pflichten einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Ziel war es, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren. Eine Befragung der IHK hat gezeigt, dass die Regelungen zur Kassenführung viele Unternehmen weiterhin stark belasten.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation November 2025

Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2025

Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als feste und weit verbreitete Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter zu stärken. Bereits im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener und neue tarifliche Form der Betriebsrente (Sozialpartnermodell) eingeführt.