Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Für das Jahr 2024 ist geplant, den Grundfreibetrag der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro zu erhöhen. Die Bundesregierung hat dies in einem Gesetzentwurf vorgesehen. Es ist geplant, den steuerlichen Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro anzuheben.

Der Grund für die Notwendigkeit der Erhöhung liegt darin, dass die Leistungen im Sozialrecht zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht vorhergesagt.

Im Bundestag wird der Regierungsentwurf derzeit erörtert und wird in naher Zukunft beschlossen.

 

Finanzamt kann Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlung bei nicht ausgeführter Lieferung verlangen

Wenn die bestellte Lieferung nicht ausgeführt wird, muss der Besteller, der vor Ausführung der Lieferung eine Anzahlung geleistet hat, den Vorsteuerabzug berichtigen. Das Sächsische Finanzgericht hat dies beschlossen.

Wenn die Änderung ursprünglich berücksichtigt worden wäre, hätte der Betrag des endgültig vorgenommenen Vorsteuerabzugs dem Betrag entsprechen müssen, zu dessen Vornahme der Steuerpflichtige berechtigt gewesen wäre.

Der Bundesfinanzhof hat die Revision eingereicht. Ob die Zahlung aus einer Anzahlungsbürgschaft als Rückzahlung der Anzahlung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 UStG angesehen werden kann und ob die Berichtigung der Vorsteuer des Unternehmers erst dann erforderlich ist, wenn ihm auch die Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde, muss dieser jetzt klären.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.