Aktuelles

Portrait Stefan Wingert

Stefan Wingert in den Vorstand der Steuerberaterkammer Thüringen gewählt

Am 22. Oktober 2021 auf der 31. ordentlichen Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Thüringen wurde Steuerberater Stefan Wingert in den Vorstand gewählt. https://www.stbk-thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/steuerberater-stefan-wingert-in-den-vorstand-der-steuerberaterkammer-thueringen-gewaehlt.html

Kurzarbeit – Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Juli 2021

Bitte beachten Sie, dass Unternehmen die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben ab dem 1. Juli 2021 nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Aktuell beträgt die Erstattung noch 100%. Wird Kurzarbeit nach dem 1. Juli 2021 erstmalig beantragt werden keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Arbeitszeitnachweis Kurzarbeitergeld

Liebe Mandanten, bitte nutzen Sie zur Aufzeichnung der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit während der Dauer der angemeldeten Kurzarbeit das folgende Dokument: Arbeitszeitnachweis KUG Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung. Ihnen allen viel Gesundheit und gute Nerven, Ihre Steuerberater Dietrich und Stefan Wingert

Kurzarbeitergeld beantragen

Liebe Mandanten, da die Online Beantragung von Kurzarbeitergeld aktuell technische Probleme bereitet, können Sie sich hier den Antrag auf Kurzarbeitergeld im .pdf Format herunterladen. Bitte achten Sie darauf mit ihren Mitarbeitern eine kurze schriftliche Vereinbarung zu schließen, in der sie ihre betroffenen Mitarbeiter über die anstehende Kurzarbeit informieren. Diese Vereinbarung ist von den Mitarbeitern zu unterschreiben und dieses Dokument dem Antrag auf Kurzarbeitergeld beizufügen (siehe Punkt 6 auf der 2. Seite). Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben.

Antragszeitraum Kurzarbeitergeld

Liebe Mandanten, bitte beantragen Sie das Kurzarbeitergeld präventiv für einen Zeitraum von vollen 12 Monaten. Damit ersparen Sie sich eine nochmalige Neubeantragung. Sollten Sie die vollen 12 Monate nicht ausschöpfen müssen – was wir alle hoffen – stellt dies kein Problem dar.

Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro

Die lang erhoffte Erhöhung der Grenze für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen ist da!