Aktuelles
Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro beschlossen
Rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zuwenden.
Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die nun vom Bundesrat beschlossen wurde. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet...
Sponsor der Vereinsmeisterschaft SV Blau-Weiß Bollstedt – Akrobatik
Am vergangenen Samstag den 18. Juni 2022 fand die Vereinsmeisterschaft der Sektion Akrobatik des Sportverein Blau-Weiß Bollstedt in der Georgii Sporthalle in Mühlhausen statt. Die Kanzlei Wingert & Wingert Steuerberater hat die Veranstaltung und die Anschaffung neuer T-Shirts für die Sportler als Sponsor unterstützt.
Wir bedanken uns bei den teilnehmenden Athleten und bei den Aktiven des Vereins für die gelungene Veranstaltung. Trotz großer Hitze wurden beeindruckende Leistungen gezeigt.
Vorstand der Steuerberaterkammer Thüringen
Auf der 32. ordentlichen Kammerversammlung wurde Stefan Wingert erneut in den Vorstand der Steuerberaterkammer Thüringen gewählt.
In der Versammlung am 07. Oktober 2022 wurde Dr. Herbert Becherer mit großer Mehrheit der Stimmen in seinem Amt als Präsident der Kammer bestätigt.
Neben Stefan Wingert wurden noch fünf weitere Steuerberater in den Vorstand gewählt.
https://www.stbk-thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/neuwahl-von-praesident-und-weiteren-vorstandsmitgliedern-auf-der-32-ordentlichen-kammerversammlung.html
Stefan Wingert in den Vorstand der Steuerberaterkammer Thüringen gewählt
Am 22. Oktober 2021 auf der 31. ordentlichen Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Thüringen wurde Steuerberater Stefan Wingert in den Vorstand gewählt.
https://www.stbk-thueringen.de/aktuelles/aktuelles/details/newsarticle/detail/News/steuerberater-stefan-wingert-in-den-vorstand-der-steuerberaterkammer-thueringen-gewaehlt.html
Kurzarbeit – Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ab 1. Juli 2021
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben ab dem 1. Juli 2021 nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Aktuell beträgt die Erstattung noch 100%.
Wird Kurzarbeit nach dem 1. Juli 2021 erstmalig beantragt werden keine Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
Arbeitszeitnachweis Kurzarbeitergeld
Liebe Mandanten,
bitte nutzen Sie zur Aufzeichnung der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit während der Dauer der angemeldeten Kurzarbeit das folgende Dokument:
Arbeitszeitnachweis KUG
Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.
Ihnen allen viel Gesundheit und gute Nerven,
Ihre Steuerberater
Dietrich und Stefan Wingert