Arbeitszeitnachweis Kurzarbeitergeld

Liebe Mandanten,

bitte nutzen Sie zur Aufzeichnung der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit während der Dauer der angemeldeten Kurzarbeit das folgende Dokument:

Arbeitszeitnachweis KUG

Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gern zur Verfügung.

Ihnen allen viel Gesundheit und gute Nerven,

Ihre Steuerberater

Dietrich und Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2025

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick:
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation September 2025

Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann von einer Steuerermäßigung profitieren: Bis zu 40.000 € können über drei Jahre hinweg direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation September 2025

Aktuell unterliegen sowohl die Grundvergütung für Überstunden als auch die darauf gewährten Zuschläge den üblichen Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung jedoch eine steuerliche Entlastung. Künftig sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollarbeitszeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.