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Monatsinformation November 2025

Einheitlicher Zahlungsempfänger in Thüringen ab Oktober 2025 verbindlich

Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.

Für Zahlungen an Finanzämter in Thüringen lautet der Empfänger künftig „Freistaat Thüringen“.

Die bisherige Praxis, den Namen einzelner Behörden wie z.B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu verwenden, entfällt vollständig.

Bitte prüfen Sie daher Ihre Überweisungs- oder Daueraufträge und passen Sie die Empfängerangaben entsprechend an, um Verzögerungen bei der Zahlungszuordnung zu vermeiden.

 
 

Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az. XI R 15/23) entschieden, dass E-Mails mit steuerlichem Bezug als „Handels- und Geschäftsbriefe“ gelten und daher den Außenprüfern des Finanzamts vorzulegen sind.

Damit stellt der BFH klar, dass auch elektronische Korrespondenz unter die Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) fällt. Eine Verpflichtung zur Erstellung eines gesonderten Gesamtjournals über sämtliche E-Mail-Korrespondenz besteht allerdings nicht. 

Darüber hinaus bestätigt der BFH, dass digitale Unterlagen über Konzernverrechnungspreise in den Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO fallen.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Stefan Wingert

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Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
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Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.