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Monatsinformation November 2025

Kassengesetz – Befragung macht bürokratische Lasten deutlich

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das sogenannte Kassengesetz mit seinen umfangreichen Pflichten einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Ziel war es, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren.

Eine Befragung der IHK hat gezeigt, dass die Regelungen zur Kassenführung viele Unternehmen weiterhin stark belasten. Zu den häufigsten Kritikpunkten zählen:

  • Hohe Kosten für die Nachrüstung der Kassensysteme,
  • erheblicher Mehraufwand durch die verpflichtende Belegausgabe,
  • sowie unangekündigte Kontrollen, die den Betriebsablauf erschweren.

Zwar sollen die verschärften Vorgaben Kassenbetrug verhindern, doch die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen ist ungewiss. Zudem wird die Verhältnismäßigkeit zwischen Nutzen und bürokratischem Aufwand zunehmend in Frage gestellt. 

 
 

Steuerhinterziehungsbekämpfung: Datenpaket-Auswertung zu Krypto-Geschäften

Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Werten im Privatvermögen (z.B. Bitcoin oder Ether) sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Diese Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Auch Einkünfte aus Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Krypto-Werten im Privatvermögen unterliegen der Besteuerung und sind entsprechend zu erklären. 

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat seine Maßnahmen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung im Bereich Kryptowährungen weiter verschärft. Grundlage ist ein zweites umfangreiches Datenpaket mit Informationen über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet, das dem LBF NRW derzeit zur Auswertung vorliegt.

Nach der Aufbereitung sollen die Daten bundesweit an die zuständigen Finanzbehörden verteilt werden, um eine gezielte steuerliche Überprüfung zu ermöglichen. 

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Stefan Wingert

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Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.
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Zum 1. Januar 2026 ändern sich die monatlichen und kalendertäglichen Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Unterkunft und Verpflegung. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der "Sechzehnten Verordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" festgelegt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Sachbezugswerte gelten bundesweit und sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2026 anzuwenden.
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht gewährt werden kann, wenn ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und anschließend durch ein neues Einfamilienhaus ersetzt wird. Die steuerliche Förderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen und somit eine echte Erweiterung des Wohnungsbestands erfolgt.