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Geplante Steuerreform 2025: Das steckt im neuen Koalitionsvertrag - Entlastungen, Investitionsanreize & neue Altersvorsorge

Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen 144 Seiten Koalitionsvertrag geeinigt. Auch wenn die Zustimmung der Parteien noch aussteht, sind bereits zentrale steuerpolitische Vorhaben bekannt. Der Fokus liegt auf gezielten Entlastungen, Investitionsanreizen und einer modernen Altersvorsorge. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: 
  

Mehr Investitionen durch Steuererleichterungen

Ein sogenannter „Investitions-Booster“ soll Unternehmen in den Jahren 2025 bis 2027 mit einer degressiven Abschreibung von 30% auf Ausrüstungsinvestitionen anregen.  

 

Körperschaftssteuer sinkt ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftssteuer schrittweise von 15 % auf 10 % gesenkt werden, was in fünf Jahresschritten erfolgen soll. Personengesellschaften sollen auch profitieren, denn das Optionsmodel (§ 1a KStG) und die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) werden verbessert. Zusätzlich wird geprüft, ob neue Unternehmen ab 2027 unabhängig von der Rechtsform von der Körperschaftssteuer profitieren können.

 

Entlastung für Familien & Alleinerziehende

Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll in der zweiten Hälfte der Legislatur gesenkt werden.
Die Entlastung durch Kinderfreibetrag und Kindergeld soll gerechter werden. Wenn der Kinderfreibetrag steigt, soll auch das Kindergeld automatisch angepasst werden.
Alleinerziehende können mit einer Verbesserung des Entlastungsbetrags rechnen.
 
 

Mehrarbeit und längeres Arbeiten sollen sich lohnen

Überstunden über das tarifliche Maß hinaus sollen künftig steuerfrei sein. 
Prämien für die Ausweitung von Teilzeit auf Vollzeit sollen steuerlich begünstigt.
Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen. Einschränkungen sollen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden. 
 
 

Entlastung für Pendler

Ab 2026 soll die Entfernungspauschale einheitlich bei 38 Cent ab dem ersten Kilometer liegen – aktuell gilt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
 
 

Dauerhaft günstiger Essen gehen

Der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wird ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7 % festgesetzt.
 
 

Mehr Gemeinnützigkeit, weniger Steuer

Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen künftig weitgehend von der Umsatzsteuer befreit sein.
 
 

Frühstart-Rente: Altersvorsorge beginnt bei den Jüngsten

Ab 2026 soll für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 € in ein privates Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Das Kapital ist staatlich geschützt und bleibt bis zum Renteneintritt steuerfrei und kann ab dem 18. Lebensjahr durch private Einzahlungen aufgestockt werden. Ausgezahlt werden die Erträge mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
 
 

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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