Letzte Chance: Inflationsausgleichsprämie bis Ende 2024 nutzen!

 

Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.      

Diese „Inflationsausgleichsprämie“ (IAP) hilft, die steigenden Lebenshaltungskosten abzufedern. 

Wichtig: Die Prämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und darf nicht mit Gehaltserhöhungen verrechnet werden. 

Die Regelung gilt für viele Beschäftigte,    z. B. in Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende und sogar für Geschäftsführer, die als Arbeitnehmer gelten.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Mitarbeitenden zu unterstützen! Wir beraten Sie gern.                                                                     

 

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Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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