Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Dezember 2024

Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Die Kosten für die Kinderbetreuung können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt werden, der diese Ausgaben getragen hat. Im Falle des paritätischen Wechselmodells steht auch die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Elternteil nicht im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird im Rahmen der Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat.

Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen – Einspruch einlegen!

Der Bundesfinanzhof stellte dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob § 237 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da bei der Aussetzung der Vollziehung ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat für die Zinsberechnung verwendet wird.

Entsprechend dem Zinssatz von 6 % pro Jahr sollte ein Steuerzahler im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens Zinsen in Höhe von mehr als 12.500 Euro zahlen. Wenn die Behörde und der Steuerzahler über einen Sachverhalt uneins sind und der Vollzug des Steuerbescheids durch ein Gericht bis zur endgültigen Klärung ausgesetzt wird, dürfen Finanzämter diese Zinsen zwar grundsätzlich erheben. Aber der Steuerzahler widersetzte sich der Höhe des Zinssatzes.

Bei Stundungen und Aussetzungen von Steuerzahlungen bleiben 6 % Zinsen pro Jahr auch nach der Zinsanpassung anwendbar. Es ist jedoch möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung bald umkehrt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zinshöhe 2021 als zu hoch beurteilt hat, hat der Gesetzgeber diesen Wert für Steuernachzahlungen und -erstattungen bereits auf 1,8 % angepasst.

                                                                 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation November 2025

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das sogenannte Kassengesetz mit seinen umfangreichen Pflichten einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Ziel war es, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren. Eine Befragung der IHK hat gezeigt, dass die Regelungen zur Kassenführung viele Unternehmen weiterhin stark belasten.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation November 2025

Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2025

Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als feste und weit verbreitete Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter zu stärken. Bereits im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener und neue tarifliche Form der Betriebsrente (Sozialpartnermodell) eingeführt.