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Monatsinformation Februar 2025

Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr – Bruttolohnerhöhung aber unschädlich

Zu Beginn des Jahres finden in vielen Unternehmen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche statt. Obwohl die Inflationsausgleichsprämie (IAP) nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden kann, besteht weiterhin Spielraum für Lohnerhöungen. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt, dass der Bruttoarbeitslohn so angepasst werden kann, dass Beschäftigte nicht schelchter dastehen als in den letzten 24 Monaten. Lohnerhöhungen sind unbedenklich, wenn sie nach der Inflationsausgleichsprämie auf einer separaten Vereinbarung oder einer neuen Entscheidung des Arbeitsgebers beruhen. Es spielt keine Rolle, ob die Erhöhungen während oder unmittelbar nach der IAP erfolgen. Auch eine dauerhafte Lohnerhöhung in Kombination mit der Inflationsausgleichsprämie hat keine negativen Auswirkungen auf die Steuerfreiheit.

 

Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen für beruflich genutzte Fahrzeuge nicht mehr im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten abgezogen werden können. Stattdessen müssen sie über die Laufzeit des Leasingsvertrags verteilt werden. Diese Entscheidung ändert die bisherige Praxis, bei der solche Zahlungen sofort im Zahlungsjahr abgezogen werden konnten.

                                                                 

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Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
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Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.