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Monatsinformation Februar 2025

Keine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr – Bruttolohnerhöhung aber unschädlich

Zu Beginn des Jahres finden in vielen Unternehmen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche statt. Obwohl die Inflationsausgleichsprämie (IAP) nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden kann, besteht weiterhin Spielraum für Lohnerhöungen. Das Bundesministerium der Finanzen bestätigt, dass der Bruttoarbeitslohn so angepasst werden kann, dass Beschäftigte nicht schelchter dastehen als in den letzten 24 Monaten. Lohnerhöhungen sind unbedenklich, wenn sie nach der Inflationsausgleichsprämie auf einer separaten Vereinbarung oder einer neuen Entscheidung des Arbeitsgebers beruhen. Es spielt keine Rolle, ob die Erhöhungen während oder unmittelbar nach der IAP erfolgen. Auch eine dauerhafte Lohnerhöhung in Kombination mit der Inflationsausgleichsprämie hat keine negativen Auswirkungen auf die Steuerfreiheit.

 

Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen für beruflich genutzte Fahrzeuge nicht mehr im Jahr der Zahlung vollständig als Werbungskosten abgezogen werden können. Stattdessen müssen sie über die Laufzeit des Leasingsvertrags verteilt werden. Diese Entscheidung ändert die bisherige Praxis, bei der solche Zahlungen sofort im Zahlungsjahr abgezogen werden konnten.

                                                                 

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Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.
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Monatsinformation Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 ändern sich die monatlichen und kalendertäglichen Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Unterkunft und Verpflegung. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der "Sechzehnten Verordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" festgelegt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Die Sachbezugswerte gelten bundesweit und sind ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2026 anzuwenden.
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Monatsinformation Dezember 2025

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht gewährt werden kann, wenn ein bestehendes Einfamilienhaus abgerissen und anschließend durch ein neues Einfamilienhaus ersetzt wird. Die steuerliche Förderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen entstehen und somit eine echte Erweiterung des Wohnungsbestands erfolgt.