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Monatsinformation Januar 2025

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Unternehmer sind ab dem 01.01.2025 verpflichtet, ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt zu melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Unternehmer sind im Einzelnen verpflichtet, folgende Informationen zu übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden. Die Art des Kassensystems, die Seriennummer, die Anschaffungs- und Außerbetriebnahmedatum und die Art der technischen Sicherheitseinrichtung müssen übermittelt werden. Es gibt folgende Fristen und Besonderheiten. Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft worden sind, müssen bis 31.07.2025 gemeldet werden. Kassen, die nach dem 01.07.2025 angeschafft worden sind, sind innerhalb eines Monats zu melden. Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden. Auch wenn Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern bestraft werden, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler kann die Meldung erfolgen.

                                                                 

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Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation November 2025

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das sogenannte Kassengesetz mit seinen umfangreichen Pflichten einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Ziel war es, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren. Eine Befragung der IHK hat gezeigt, dass die Regelungen zur Kassenführung viele Unternehmen weiterhin stark belasten.
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Monatsinformation November 2025

Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.
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Monatsinformation Oktober 2025

Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als feste und weit verbreitete Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter zu stärken. Bereits im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener und neue tarifliche Form der Betriebsrente (Sozialpartnermodell) eingeführt.