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Monatsinformation Januar 2025

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Unternehmer sind ab dem 01.01.2025 verpflichtet, ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt zu melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Unternehmer sind im Einzelnen verpflichtet, folgende Informationen zu übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden. Die Art des Kassensystems, die Seriennummer, die Anschaffungs- und Außerbetriebnahmedatum und die Art der technischen Sicherheitseinrichtung müssen übermittelt werden. Es gibt folgende Fristen und Besonderheiten. Kassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft worden sind, müssen bis 31.07.2025 gemeldet werden. Kassen, die nach dem 01.07.2025 angeschafft worden sind, sind innerhalb eines Monats zu melden. Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden. Auch wenn Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern bestraft werden, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler kann die Meldung erfolgen.

                                                                 

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Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
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Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.