Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Juli 2025

Mindestlohn steigt in zwei Stufen bis 2027

Die Mindestlohn-Kommission hat am 27. Juni 2025 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Anhebung erfolgt in zwei Schritten:

  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 € pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2027: 14,60 € pro Stunde

Damit steigt der Mindestlohn deutlich gegenüber dem aktuellen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche bedeutet das:

  • Ab Januar 2026: rund 190 € brutto mehr im Monat
  • Ab Januar 2027: rund 310 € brutto mehr im Monat

Auf das Jahr gerechnet ergibt sich durch die Erhöhung ein Zuwachs von insgesamt etwa 3.700 € brutto.

Von dieser Erhöhung profitieren etwa 6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. 

 

 

Minijobber dürfen vorübergehend mehr verdienen

Für Minijobber gibt es eine wichtige Ausnahmeregelung.

Bei unvorhersehbarem, erhöhtem Arbeitsaufwand dürfen Minijobber vorübergehend mehr als die reguläre Verdienstgrenze verdienen – bis zum Doppelten und das bleibt trotzdem steuerfrei für Arbeitnehmer.

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt derzeit bei 556 €.

In Ausnahmefällen wie z.B. bei kurzfristigen Krankheitsvertretungen dürfen Minijobber im Monat bis zu 1.112 € verdienen, ohne dass die Geltung für ein Minijob verloren geht.

Die Verdopplung des Monatsverdienstes darf höchstens in zwei Kalendermonaten pro Jahr erfolgen. Wird in mehr als zwei Monaten im Jahr das Doppelte verdient, gilt es nicht mehr als ein Minijob, sondern als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Oktober 2025

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick:
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation September 2025

Wer sein selbst genutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann von einer Steuerermäßigung profitieren: Bis zu 40.000 € können über drei Jahre hinweg direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation September 2025

Aktuell unterliegen sowohl die Grundvergütung für Überstunden als auch die darauf gewährten Zuschläge den üblichen Steuern und den Sozialversicherungsbeiträgen. Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung jedoch eine steuerliche Entlastung. Künftig sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollarbeitszeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.