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Monatsinformation März 2025

Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Ab dem 01.01.2025 steigt der Schwellenwert für die Befreiung von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro. Unternehmer, deren Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 2.000 Euro im Jahr 2024 betrug, können ab 01.01.2025 von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden und brauchen dann nur noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. 

 

Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung

Ab 2025 gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen nur noch mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Bisher war dies nicht eindeutig geregelt, doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde § 35a EStG geändert. Damit gilt diese Voraussetzung nun einheitlich für alle haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerker-, Pflege- und Betreuungsleistungen.

 

 

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Eine Klägerin musste für ihr ärztlich verordnetes Funktionstraining im Wasser neben dem Reha-Verein auch dem Fitnessstudio beitreten. Die Krankenkasse erstattete jedoch nur die Kursgebühren und das Finanzamt erkannte nur den Reha-Vereinsbeitrag als Krankheitskosten an.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Fitnessstudio-Mitgliedschaft nicht zwangsläufig war, sondern aus freier Wahl resultierte. Zudem ermöglichte sie der Klägerin weitere Leistungen wie Schwimmbad- und Saunanutzung, unabhängig davon, ob sie diese nutzte.

 

 

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Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
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Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
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Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.