
Monatsinformation Mai 2025
Ab dem 01.01.2025 sollen Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) künftig steuerfrei sein. Das gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Dies betrifft private als auch gewerbliche Betreiber. Mit den Anpassungen der Steuerbefreiungsregelung ab 2025 wurden die Voraussetzungen weiter vereinfacht.