Monatsinformation März 2025

 

Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Ab dem 01.01.2025 steigt der Schwellenwert für die Befreiung von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro. Unternehmer, deren Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 2.000 Euro im Jahr 2024 betrug, können ab 01.01.2025 von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden und brauchen dann nur noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. 

 

Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung

Ab 2025 gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen nur noch mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Bisher war dies nicht eindeutig geregelt, doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde § 35a EStG geändert. Damit gilt diese Voraussetzung nun einheitlich für alle haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerker-, Pflege- und Betreuungsleistungen.

 

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Eine Klägerin musste für ihr ärztlich verordnetes Funktionstraining im Wasser neben dem Reha-Verein auch dem Fitnessstudio beitreten. Die Krankenkasse erstattete jedoch nur die Kursgebühren und das Finanzamt erkannte nur den Reha-Vereinsbeitrag als Krankheitskosten an.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Fitnessstudio-Mitgliedschaft nicht zwangsläufig war, sondern aus freier Wahl resultierte. Zudem ermöglichte sie der Klägerin weitere Leistungen wie Schwimmbad- und Saunanutzung, unabhängig davon, ob sie diese nutzte.

 

 

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Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Ab dem 01.01.2025 sollen Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) künftig steuerfrei sein. Das gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Dies betrifft private als auch gewerbliche Betreiber. Mit den Anpassungen der Steuerbefreiungsregelung ab 2025 wurden die Voraussetzungen weiter vereinfacht.

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Geplante Steuerreform 2025: Das steckt im neuen Koalitionsvertrag – Entlastungen, Investitionsanreize & neue Altersvorsorge

Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen 144 Seiten Koalitionsvertrag geeinigt. Auch wenn die Zustimmung der Parteien noch aussteht, sind bereits zentrale steuerpolitische Vorhaben bekannt. Der Fokus liegt auf gezielten Entlastungen, Investitionsanreizen und einer modernen Altersvorsorge. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

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Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit der Einlösung eines E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, sofern die Grenze für die Eigenbelastung überschritten wird. Für den Nachweis bei eingelösten E-Rezepten genügt der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung einer Online-Apotheke.

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