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Monatsinformation März 2025

Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Ab dem 01.01.2025 steigt der Schwellenwert für die Befreiung von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro. Unternehmer, deren Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 2.000 Euro im Jahr 2024 betrug, können ab 01.01.2025 von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden und brauchen dann nur noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. 

 

Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung

Ab 2025 gibt es die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen nur noch mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Bisher war dies nicht eindeutig geregelt, doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde § 35a EStG geändert. Damit gilt diese Voraussetzung nun einheitlich für alle haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerker-, Pflege- und Betreuungsleistungen.

 

 

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Eine Klägerin musste für ihr ärztlich verordnetes Funktionstraining im Wasser neben dem Reha-Verein auch dem Fitnessstudio beitreten. Die Krankenkasse erstattete jedoch nur die Kursgebühren und das Finanzamt erkannte nur den Reha-Vereinsbeitrag als Krankheitskosten an.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Fitnessstudio-Mitgliedschaft nicht zwangsläufig war, sondern aus freier Wahl resultierte. Zudem ermöglichte sie der Klägerin weitere Leistungen wie Schwimmbad- und Saunanutzung, unabhängig davon, ob sie diese nutzte.

 

 

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Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Monatsinformation November 2025

Das Thüringer Finanzministerium hat eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr bekanntgegeben. Ab sofort ist bei allen Überweisungen an die Finanzämter in Thüringen ein einheitlicher Empfängername zu verwenden.
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Monatsinformation Oktober 2025

Am 03.09.2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als feste und weit verbreitete Ergänzung zur gesetzlichen Rente weiter zu stärken. Bereits im Jahr 2018 wurden durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz neue steuerliche Anreize für Geringverdiener und neue tarifliche Form der Betriebsrente (Sozialpartnermodell) eingeführt.
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Monatsinformation Oktober 2025

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Am 12.09.2025 wurde er dem Bundesrat zugeleitet und veröffentlicht. Die geplanten Änderungen im Überblick: