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Monatsinformation März 2025

2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig

2025 werden rund 73.000 weitere Rentner steuerpflichtig, da die Renten steigen. Insgesamt müssen dann etwa 6,5 Millionen Rentner Steuern zahlen, was dem Staat fast 63 Milliarden Euro einbringt – 4,1 Milliarden mehr als im Vorjahr.

Der Bund der Steuerzahler fordert Entlastungen für Rentner, darunter:

  •  Verschiebung der Vollbesteuerung auf 2065 und rückwirkend ab 2015 einen geringeren Anstieg der Besteuerung
  • Berücksichtigung des prozentualen Rentenfreibetrags auch bei Rentenerhöhungen, um Ost- und West-Renten steuerlich anzugleichen
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung der Renten

 

Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Ab dem 01.01.2025 steigt der Schwellenwert für die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung von 7.500 € auf 9.000 €. Unternehmen, die darunter liegen, müssen die Voranmeldung nur noch vierteljährlich abgeben, was Bürokratie abbaut.

Zudem wird die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung von 500 € auf 750 € erhöht. Dies erleichtert Wiederverkäufern die Berechnung der Umsatzsteuer, da sie die Bemessungsgrundlage vereinfacht aus der Gesamtdifferenz ihrer Einkäufe und Verkäufe ermitteln können, sofern der Einkaufspreis die Bagatellgrenze die Bagatellgrenze nicht übersteigt.

                                                                 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
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Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
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Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.