IHK warnt vor Betrüger-Mails
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Die Verordnung enthält insgesamt 32 Rechtsänderungen, die einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft in Höhe von etwa 420 Mio. Euro beläuft. Die Beiträge stammen aus mehreren Bundesministerien.
Das Bundesministerium der Justiz koordinierte und stellte die Vorschläge zusammen. Zu den Einzelmaßnahmen gehören die Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, der Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie die weiteren Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigungen. Die Verordnung zur Entlastung der Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wird nun dem Bundesrat zugeleitet.
Wenn der Arbeitnehmer eine andere längere Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht, kann eine Straßenverbindung als verkehrsgünstiger angesehen werden als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erste Arbeitsstätte. Wenn ihre Vorteilhaftigkeit so offensichtlich ist, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Straßenstrecke entschieden hätte, ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung „offensichtlich“ verkehrsgünstiger. In diesem Sinne genügt es nicht, dass die Umwegstrecke unter extremen Staubedingungen auch einmal verkehrsgünstiger und schneller sein kann. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
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Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.204 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht.
Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
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