Zukünftig keine Fälligkeitshinweise für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

das Thüringer Finanzministerium hat uns gestern darüber informiert, dass ab dem 1. Quartal 2023 keine Schreiben zur Vorwegerinnerung an künftige Fälligkeiten für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr versendet werden.

Das Finanzamt erlässt Vorauszahlungsbescheide überwiegend im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung. Teilweise werden Vorauszahlungen auch auf Antrag festgesetzt. Die für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geschuldete Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung ist jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember anteilig zu entrichten. Sofern dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, geschieht dies fristgerecht.

Bisher wurden einen Monat vor der jeweiligen Fälligkeit maschinell erstellte Hinweisschreiben von den Finanzämter an alle Steuerpflichtigen versendet, die keine SEPA-Lastschrift nutzen. Die Versendung wird ab dem 1. Quartal 2023 eingestellt. Andere Bundesländer haben diese Schreiben bereits seit einigen Jahren eingestellt.

Wir empfehlen allen Mandanten zukünftig die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftverfahrens gegenüber dem Finanzamt zu nutzen, um Säumniszuschläge bei verspätetem Zahlungseingang zu vermeiden. Damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt, wenn beispielsweise Umsatzsteuer- und Einkommensteuerzahlungen von unterschiedlichen Konten eingezogen werden sollen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gern bereiten wir das SEPA-Lastschriftmandat für Sie vor. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Adventszeit.

Viele Grüße
Dietrich Wingert und Stefan Wingert

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