IHK warnt vor Betrüger-Mails
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
das Thüringer Finanzministerium hat uns gestern darüber informiert, dass ab dem 1. Quartal 2023 keine Schreiben zur Vorwegerinnerung an künftige Fälligkeiten für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr versendet werden.
Das Finanzamt erlässt Vorauszahlungsbescheide überwiegend im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung. Teilweise werden Vorauszahlungen auch auf Antrag festgesetzt. Die für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geschuldete Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung ist jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember anteilig zu entrichten. Sofern dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, geschieht dies fristgerecht.
Bisher wurden einen Monat vor der jeweiligen Fälligkeit maschinell erstellte Hinweisschreiben von den Finanzämter an alle Steuerpflichtigen versendet, die keine SEPA-Lastschrift nutzen. Die Versendung wird ab dem 1. Quartal 2023 eingestellt. Andere Bundesländer haben diese Schreiben bereits seit einigen Jahren eingestellt.
Wir empfehlen allen Mandanten zukünftig die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftverfahrens gegenüber dem Finanzamt zu nutzen, um Säumniszuschläge bei verspätetem Zahlungseingang zu vermeiden. Damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt, wenn beispielsweise Umsatzsteuer- und Einkommensteuerzahlungen von unterschiedlichen Konten eingezogen werden sollen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gern bereiten wir das SEPA-Lastschriftmandat für Sie vor.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Adventszeit.
Viele Grüße
Dietrich Wingert und Stefan Wingert
Unternehmen werden von der IHK Südthüringen vor gefälschten E-Mails gewarnt. Aufgrund des bevorstehenden Jahresende werden Unternehmen aufgefordert, ihre eigenen Unternehmensdaten im IHK-Handelsregister zu prüfen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 15.10.204 das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach §14 UStG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025“ veröffentlicht.
Am 09.10.2024 verabschiedete die Bundesregierung den vom Justizminister vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürokratie. Die Verordnung ist Teil des Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Steuerkanzlei
Wingert & Wingert
Karl-Marx-Str. 23/24
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