Zukünftig keine Fälligkeitshinweise für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

das Thüringer Finanzministerium hat uns gestern darüber informiert, dass ab dem 1. Quartal 2023 keine Schreiben zur Vorwegerinnerung an künftige Fälligkeiten für Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mehr versendet werden.

Das Finanzamt erlässt Vorauszahlungsbescheide überwiegend im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung. Teilweise werden Vorauszahlungen auch auf Antrag festgesetzt. Die für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geschuldete Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlung ist jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember anteilig zu entrichten. Sofern dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, geschieht dies fristgerecht.

Bisher wurden einen Monat vor der jeweiligen Fälligkeit maschinell erstellte Hinweisschreiben von den Finanzämter an alle Steuerpflichtigen versendet, die keine SEPA-Lastschrift nutzen. Die Versendung wird ab dem 1. Quartal 2023 eingestellt. Andere Bundesländer haben diese Schreiben bereits seit einigen Jahren eingestellt.

Wir empfehlen allen Mandanten zukünftig die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftverfahrens gegenüber dem Finanzamt zu nutzen, um Säumniszuschläge bei verspätetem Zahlungseingang zu vermeiden. Damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt, wenn beispielsweise Umsatzsteuer- und Einkommensteuerzahlungen von unterschiedlichen Konten eingezogen werden sollen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gern bereiten wir das SEPA-Lastschriftmandat für Sie vor. 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Adventszeit.

Viele Grüße

 

Dietrich Wingert und Stefan Wingert

Weitere News

Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Februar 2026

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende vor. Die gesetzliche Mindestvergütung gilt für das erste Ausbildungsjahr. Für die weiteren Ausbildungsjahre sind feste prozentuale Aufschläge vorgesehen.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Februar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar sinken. Hierzu plant die Bundesregierung, die Strom-Netzentgelte zu bezuschussen und die Gasspeicherumlage vollständig abzuschaffen. Zudem soll die Stromsteuer für produzierende Unternehmen sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dauerhaft auf einen niedrigen Niveau gehalten werden.
Bildmotiv NEWS für Mandanten

Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) wurden unter anderem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie die Tarifeckwerte der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 angepasst. Durch die Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Änderungen.