Aktuelles

Monatsinformation Juli 2025
Die Mindestlohn-Kommission hat am 27. Juni 2025 eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Anhebung erfolgt in zwei Schritten. Ab 1. Januar 2026: rund 190 € brutto mehr im Monat. Ab 1. Januar 2027: rund 310 € brutto mehr im Monat. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich durch die Erhöhung ein Zuwachs von insgesamt etwa 3.700 € brutto. Von dieser Erhöhung profitieren etwa 6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.

Monatsinformation Juni 2025
Ein Geschäftsessen mit Kunden ist nicht nur gut, um die Geschäftsbeziehungen zu pflegen, sondern kann auch steuerlich geltend gemacht werden - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bewirtungskosten umfassen Ausgaben für Speisen, Getränke und deren Darreichung. Diese können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern ein betrieblicher oder geschäftlicher Anlass vorliegt.

Monatsinformation Juni 2025
Ein Ehepaar mit einem Kind arbeitete ab März 2020 pandemiebedingt überwiegend im Homeoffice. Zunächst nutzten sie dafür ihr Wohn- und Esszimmer in einer 3-Zimmer-Wohnung. Im Mai 2020 erfolgte ein Umzug in eine größere 5-Zimmer-Wohnung, in der zwei separate Arbeitszimmer eingerichtet wurden.

Monatsinformation Mai 2025
Ab dem 01.01.2025 sollen Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) künftig steuerfrei sein. Das gilt für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden. Dies betrifft private als auch gewerbliche Betreiber. Mit den Anpassungen der Steuerbefreiungsregelung ab 2025 wurden die Voraussetzungen weiter vereinfacht.

Geplante Steuerreform 2025: Das steckt im neuen Koalitionsvertrag – Entlastungen, Investitionsanreize & neue Altersvorsorge
Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen 144 Seiten Koalitionsvertrag geeinigt. Auch wenn die Zustimmung der Parteien noch aussteht, sind bereits zentrale steuerpolitische Vorhaben bekannt. Der Fokus liegt auf gezielten Entlastungen, Investitionsanreizen und einer modernen Altersvorsorge. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Monatsinformation April 2025
Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit der Einlösung eines E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, sofern die Grenze für die Eigenbelastung überschritten wird. Für den Nachweis bei eingelösten E-Rezepten genügt der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung einer Online-Apotheke.