Geplante Steuerreform 2025: Das steckt im neuen Koalitionsvertrag – Entlastungen, Investitionsanreize & neue Altersvorsorge

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Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9. April 2025 auf einen 144 Seiten Koalitionsvertrag geeinigt. Auch wenn die Zustimmung der Parteien noch aussteht, sind bereits zentrale steuerpolitische Vorhaben bekannt. Der Fokus liegt auf gezielten Entlastungen, Investitionsanreizen und einer modernen Altersvorsorge. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

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Monatsinformation April 2025

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Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit der Einlösung eines E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, sofern die Grenze für die Eigenbelastung überschritten wird. Für den Nachweis bei eingelösten E-Rezepten genügt der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung einer Online-Apotheke.

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Bildungsmesse 2025

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Am 29. März 2025 war ein spannender Tag auf der Bildungsmesse im Berufsschulcampus Unstrut-Hainich. Mit einem gemeinsamen Stand der Steuerberaterkammer und des Steuerberaterverbandes konnten wir viele interessante Gespräche führen. Ein Highlight des Tages war definitiv die VR-Brille.

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Monatsinformation März 2025

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Ab dem 01.01.2025 steigt der Schwellenwert für die Befreiunng von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 auf 2.000 Euro. Unternehmer, deren Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 2.000 Euro im Jahr 2024 betrug, können ab 01.01.2025 von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden und brauchen dann nur noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.

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Monatsinformation Februar 2025

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Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weist auf eine Steuerfalle beim antragsgebundenen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG hin. Dieser Freibetrag kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden und ist auch dann verbraucht, wenn er ohne Antrag gewährt wird und der Steuerpflichtige keinen Einspruch einlegt.

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