Monatsinformation April 2025
Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit der Einlösung eines E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, sofern die Grenze für die Eigenbelastung überschritten wird. Für den Nachweis bei eingelösten E-Rezepten genügt der Kassenbeleg der Apotheke oder die Rechnung einer Online-Apotheke.